Baumkontrolle


Baumkontrolle

Grundstücksbesitzer und Kommunen sind verpflichtet, Gefahren abzuwenden, die durch Bäume auf oder an öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen entstehen können. Gemäß dieser Verkehrssicherungspflicht hat jeder Baumbesitzer dafür zu sorgen, dass niemand durch seinen Baum zu Schaden kommt. Grundstücksbesitzer kommen also nicht umhin, Bäume regelmäßig auf mögliche Gefahrenquellen hin zu untersuchen und dies auch zu dokumentieren.


ACHTUNG

wenn Sie bei Laubbäumen wie Esche, Eiche, Linde und Co selbst Hand anlegen wollen und sich Totholzäste in der Krone befinden!

Diese brechen z.b. beim Keilen mitunter wie Glas und können zu einer tödlichen Gefahr für den Sägenführer werden. Maschienelle Verfahren sind hier wesentlich sicherer.


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